Diese Hausordnung gilt für alle Räume des KinderKunstLabor für zeitgenössische Kunst der NÖ Kulturlandeshauptstadt St. Pölten GmbH, Schulring 24, 3100 St. Pölten. Diese umfassen auch den Altoonapark sowie den Parkplatz des KinderKunstLabor. Alle Personen, die sich in diesen Räumen bzw. in diesen Bereichen aufhalten, unterliegen dieser Hausordnung. Mit der Umsetzung dieser Hausordnung ist das Personal des KinderKunstLabor betraut, insbesondere das Tagesmanagement, die Hosts und das Ticketing-Team.

Herzlich willkommen!

Das KinderKunstLabor ist ein Ort demokratischer Grundwerte und setzt sich für Vielstimmigkeit, Teilhabe, Diversität und gegenseitigen Respekt als Basis einer offenen, intergenerationellen Gesellschaft ein. In diesem Sinne positioniert sich das KinderKunstLabor gegen Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Ableismus, Gewalt und Diskriminierung aufgrund von Alter, religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung sowie weitere und auch intersektionale Diskriminierungsformen. Das KinderKunstLabor möchte eine Atmosphäre des Respekts, der Offenheit und der Empathie schaffen und dafür Sorge tragen, dass sich alle – Besucher:innen und das Team des KinderKunstLabor – wohl und sicher fühlen.

Daher gelten für alle Personen, die das Haus betreten, folgende Regeln und Bestimmungen:

Miteinander im KinderKunstLabor

Wir möchten, dass sich alle Besucher:innen – Kinder, Jugendliche und Erwachsene –, aber auch unser Team im KinderKunstLabor willkommen und sicher fühlen. Deshalb bitten wir euch, Rücksicht auf andere zu nehmen und euch so zu verhalten, dass niemand gestört, behindert oder belästigt wird.

Respekt ist für alle wichtig – egal, wie alt man ist. Aussagen oder Gesten, die andere Menschen verletzen oder gegen die demokratischen Grundwerte verstoßen, sind im Haus nicht erlaubt. Dazu gehören zum Beispiel diskriminierende Bemerkungen über Herkunft, Aussehen, Geschlecht, Alter, sexuelle Orientierung oder religiöse Überzeugung. 

Wenn ihr Diskriminierungserfahrungen während eures Besuchs erlebt, steht euch das Team des KinderKunstLabor hilfsbereit zur Seite. Wir nehmen eure Erfahrung ernst. Daher bitten wir euch, diese auch an uns weiterzugeben: willkommen@kinderkunstlabor.at

Verhalten im KinderKunstLabor

Alphabetisch geordnet 

Aufsichtspflicht
Kinder dürfen das KinderKunstLabor ab 12 Jahren allein besuchen. Jüngere Kinder benötigen eine erwachsene Begleitperson. Pädagog:innen, Aufsichts- und Erziehungsberechtigte haften während des gesamten Besuchs für ihre bzw. ihnen anvertraute Kinder und Jugendliche. Kinder bis 8 Jahre dürfen darüber hinaus Kunstvermittlungsangebote nicht alleine besuchen. 
 

Barrierefreiheit
Alle Bereiche des KinderKunstLabor – inklusive Gastronomiebereich – sind barrierefrei und über den Aufzug zu erreichen. Es gibt außerdem in jedem Stockwerk – mit Ausnahme des ersten – behindertengerechte Toiletten. Gern sind unsere Mitarbeiter:innen Menschen mit Behinderungen beim Zutritt zu den Räumen des KinderKunstLabor behilflich. Mehr Informationen findet ihr unter: https://www.kinderkunstlabor.at/de/besuchen/info#barrierefreiheit 
 

Benutzung des öffentlichen Raums Altoonapark und des frei zugänglichen Skulpturenparks
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bereiche weder überwacht noch durch Personal des KinderKunstLabor betreut bzw. beaufsichtigt werden. Es wird insbesondere auf die Gefahren der B1/Schulring und des Mühlbachs hingewiesen. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Begleitpersonen der Kinder. Eltern haften für ihre Kinder. 
 

Eintritt
Das KinderKunstLabor darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte und über die vorgesehenen Eingänge betreten werden. Es gelten die Preise des KinderKunstLabor gemäß den jeweils geltenden Preislisten, welche an der Ticketkassa und im Online-Ticketshop zugänglich sind. In diesen Preisen ist die jeweilige gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer enthalten. Eintrittskarten (mit Ausnahme der Jahreskarte) berechtigen zum einmaligen Eintritt in das Haus innerhalb der aktuell geltenden Öffnungszeiten. Ermäßigte Tickets können nur von Personen eingelöst werden, die dem jeweils begünstigten Personenkreis angehören. Mit einem ermäßigten Ticket ist ein entsprechender Ausweis an der Ticketkontrolle vorzuweisen. 

Der Aufenthalt von Besucher:innen ist nur in den öffentlich zugänglichen Bereichen gestattet. 
 

Essen, Trinken und Rauchen
Das Essen und Trinken sind in der Garderobe (UG), im Foyer (EG) und im Andreas Raum (2.OG) erlaubt. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Es gilt ein striktes Alkoholverbot. Ausgenommen davon ist lediglich der Gastronomiebereich. Bei Ausstellungseröffnungen und Veranstaltungen können abweichende Regelungen gelten.

Im gesamten KinderKunstLabor ist das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer strengstens untersagt. Dies schließt auch die Nutzung von E-Zigaretten ein.
 

Fluchtwege & Brandschutz
Fluchtwege, Ausgänge und Zufahrtswege müssen unverstellt bleiben. Fluchtwegtore sind mit einem Panikschloss ausgestattet – in Fluchtwegrichtung kann das Tor auch in versperrtem Zustand geöffnet werden. Bei Stromausfall ist unbedingt auf die Fluchtwegsituation zu achten.

Bei Ertönen des Feueralarms ist das KinderKunstLabor sofort und auf kürzestem Weg zu verlassen. Die grünen Richtungsweiser (Fluchtweg-Orientierungsleuchten) zu den Ausgängen sind zu beachten. Das Benützen des Aufzugs ist im Alarmfall verboten.
 

Fundsachen
Wir bitten euch, gefundene Gegenstände im Foyer an unser Ticketing-Team abzugeben. Dort werden diese aufbewahrt und nach sechs Monaten an das Fundamt der Stadt St. Pölten abgegeben.
 

Garderobe und Kinderwägen
Das Mitnehmen von Taschen und Rucksäcken, die größer als A4 (ca. 20 x 30 cm) sind, in den Ausstellungsraum im 1. OG ist nicht gestattet. Diese Gegenstände können in den Schließfächern im UG deponiert werden. An der Kassa können Garderobenchips ausgeliehen werden. Die Mitnahme der Schlüssel der Schließfächer außer Haus ist nicht erlaubt. Für die Garderobe im UG wird vom KinderKunstLabor keine Haftung übernommen.

Euren Kinderwagen könnt ihr im Foyer abstellen. Mit Ausnahme des Archipelagos können Kinderwägen überall mitgenommen werden. Im Untergeschoss finden sich neben Wickelgelegenheiten auch ein extra Stillraum.  

Das Mitnehmen von Waffen, waffenähnlichen Utensilien, spitzen oder gefährlichen Gegenständen (u. a. auch Regenschirme, Spazierstöcke etc.) ist untersagt.
 

Installation „Toshis Gabe“ 
Die Arbeit ist vom 1. April bis zum 30. September geöffnet. Die Nutzung ist witterungsabhängig. Daher ist Toshis Gabe bei Schlechtwetter und/oder bei weniger als 15 Grad Außentemperatur gesperrt. Schwankende Wetterverhältnisse können zu kurzfristigen Änderungen der Öffnungszeiten des Netzes führen. Dies liegt im Ermessen der Institution. Das Werk ist nur unter Aufsicht eines Hosts zu benutzen. 

Für die Benutzung gelten folgende Regeln:

  • Diese Installation ist für Kinder zwischen 3 und 12 Jahre geeignet.
  • Schuhe, Jacke, Oberteil mit Zipp, loser Haarschmuck & Schmuck sowie Handy bitte in die dafür vorgesehene Box abgeben.
  • Diese Installation bitte nur mit Socken benutzen. Sind keine eigenen vorhanden, können vor Ort welche entliehen werden.
  • Keine Begleitpersonen auf der grünen Matte.
  • Die Kissen wollen an ihrem Platz bleiben und nicht gerollt oder gestapelt werden.
  • Die hängenden Bälle bitte sanft benutzen – kein wildes Schwingen der Bälle.
  • Die Außenseite darf nicht beklettert werden.
  • Keine Speisen und Getränke auf der grünen Matte.
  • Den Anweisungen der Hosts ist Folge zu leisten.
     

Parkplatz
Am Ende der Hans-Schickelgruber-Straße steht den Besucher:innen des KinderKunstLabor ein Parkplatz zur Verfügung. Gegen Anmeldung des Kennzeichens bei der Kassa ist das Parken 3 Stunden kostenfrei.
Ebenfalls in der Hans-Schickelgruber-Straße, aber zwischen der Dr.-Theodor-Körner-Schule und dem KinderKunstLabor gibt es außerdem 3 ausgewiesene Behindertenparkplätze. Am Parkplatz gilt die StVO.
 

Präsenzbibliothek
Die angebotenen Bücher können vor Ort angesehen bzw. gelesen aber nicht ausgeliehen werden. Es dürfen keine Veränderungen an den Büchern (z. B. durch Bemalen, Markieren etc.) vorgenommen werden.
 

Schadensfälle
Schadensfälle, die durch Nichtbeachtung der Hausordnung und der Unfallverhütungsvorschriften entstehen, unterliegen der vollen persönlichen Haftung des:der Besucher:in bzw. dessen:deren Begleitpersonen.
 

Spielbereich „Archipelago“
Dieser Bereich im Erdgeschoss ist besonders für kleine Kinder bis 6 Jahre geeignet. Eine Aufsichtsperson muss sich durchgehend gemeinsam mit dem Kleinkind im Kleinkindspielbereich aufhalten. Das KinderKunstLabor übernimmt hier keine Kinderbetreuungspflicht und folglich auch keine Haftung für die Kleinkinder. Der Bereich darf nur in Socken mit einer Rutschhaftung oder barfuß betreten werden. Den Anweisungen der Hosts ist Folge zu leisten. 
 

Tiere
Das Mitbringen von Tieren jeglicher Art ist verboten. Hiervon ausgenommen sind an der Leine geführte Assistenz- und Therapiehunde. Ein entsprechender Ausweis ist dem Personal an den Ticketkassen vor dem Museumsbesuch vorzulegen.
 

Verhalten gegenüber der Kunst
Das Berühren der Ausstellungsgegenstände und Vitrinen ist untersagt, soweit nicht ausdrücklich erlaubt. Für Beschädigung der Ausstellungsobjekte und der Ausstellungseinrichtung haftet der:die Verursacher:in bzw. dessen:deren Eltern bzw. Begleitpersonen oder gesetzlichen Vertreter:innen.
 

Videoüberwachung
Das KinderKunstLabor wird videoüberwacht. Diese Aufzeichnungen dienen ausschließlich der Sicherheit und werden nur zur sicherheitstechnischen Auswertung verwendet. Das Material wird 72 Stunden gespeichert. Es gilt hierbei die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
 

Werbe- und Informationsmaterialien Dritter
Plakate und sonstige Ankündigungen im oder am Gebäude dürfen an den hierfür bestimmten Stellen nach Maßgabe des verfügbaren Platzes nur durch Befugte des KinderKunstLabor angebracht bzw. ausgelegt werden.

Anordnungen des Personals

Den Anweisungen des Personals, insbesondere des Tagesmanagements, der Hosts, der Kunstvermittler:innen und des Ticketing-Teams, ist Folge zu leisten. Das Personal ist berechtigt, bei Verstößen gegen die Hausordnung oder sonstigem ungebührlichen Verhalten Besucher:innen ohne Rückerstattung des allfälligen Eintrittsgelds des Standorts zu verweisen. Bei wiederholten Verstößen kann ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.

Aufsichtsorgane des KinderKunstLabor sind berechtigt, aus Sicherheitsgründen einzelne Räume zu sperren.

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Wir freuen uns über eure Anregungen, Fragen und Kritik. Hinterlasst uns gern eine Nachricht im Besucher:innenbuch, an der Kasse oder kontaktiert uns unter willkommen@kinderkunstlabor.at

Das Team des KinderKunstLabor

KinderKunstLabor für zeitgenössische Kunst
NÖ Kulturlandeshauptstadt St. Pölten GmbH
Schulring 24, 3100 St. Pölten

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